Ehrenamtliche Arbeit in den Stuttgarter Jugendverbänden erfährt zumindest in den Haushaltsberatungen als auch im Jugendamt nur wenig Beachtung. 13 Jahre keine Erhöhung der Zuschussmittel sprechen für sich. Dies ist ein Novum in der Stuttgarter Förderpolitik für freie Träger. 7000 Maßnahmen führen die Jugendverbände jährlich durch und erhalten dafür durchschnittlich 80 Euro Zuschuss pro durchgeführter Freizeit oder Freizeitmaßnahme. Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamts und der Politik ausreichend, für die Jugendverbände nicht! „Dies wollen und können wir im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu anderen Trägern nicht hinnehmen“, so Heidi Schmitt, Vorsitzende des Stadtjugendrings. „Bei diesen und bei sich selbst schlägt das Jugendamt zumindest eine Steigerungsrate vor“, ergänzt Heidi Schmitt. Der Jugendhilfeausschuss hat aufgrund eines Antrags der Jugendverbände einem Antrag der Erhöhung zugestimmt. SPD und Linke unterstützen mit einem eigenen Antrag die Forderung der Jugendverbandsarbeit. Ob sich eine Mehrheit im Gemeinderat findet bleibt offen. „Wir können uns allerdings kaum vorstellen, dass die politische Mehrheit im Gemeinderat diese Ungerechtigkeit nicht wahrnimmt“, ergänzt der Geschäftsführer des Stadtjugendrings, Rainer Mayerhoffer und fügt gleich einen Deckungsvorschlag an. Das Jugendamt setzt seit Jahren den Etat der Auswärtigen Ferienherholung viel zu hoch an. Diese Stelle weist ein Rechnungsergebnis im Jahr 2006 von 68.642 Euro aus, soll aber mit 140.800 Euro fortgeschrieben werden. Warum? Diese Mittel werden in dieser Höhe nicht benötigt und widersprechen sogar dem Haushaltsprinzip. Da überwiegend Jugendverbände diese Mittel beantragen und diese an bedürftige Teilnehmerinnen und Teilnehmer und an die Betreuerinnen und Betreuer von Freizeiten weitergeben, ist eine Umschichtung der Förderung auf die Jugendverbände auch begründbar. Auswirkungen der 13 Jahre lang eingefrorenen Jugendverbandsförderung zeigen sich bereits. So ist z.B. ein Rückgang der Freizeitmaßnahmen von Jugendverbänden wegen mangelnder Grundförderung zu verzeichnen! |